Informationen zur Verordnung (EU) 2025/40
über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Die im Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, auch bekannt als PPWR, muss ab dem 12. August 2026 schrittweise umgesetzt werden.
Ab dem 12. August 2026 ist Folgendes umzusetzen:
- PULS als der Erzeuger muss nachweisen, dass die Verpackungsmaterialien keine Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom enthalten, die die zulässigen Grenzwerte überschreiten. (Artikel 5)
- Verpackungen müssen gemäß Artikel 15 Absatz 5 eine Kennzeichnung mit einer Verpackungs-ID zur Identifizierung der Verpackung erhalten. Bei Verkaufsverpackungen (Primärverpackungen) setzt sich die Verpackungskennung aus der Modellnummer, gefolgt von „-PACKAGING“, zusammen. Bei allen anderen Verpackungsarten ist die Nummer individuell.
- Zur Identifizierung des Erzeugers (Artikel 15 Absatz 6) oder gegebenenfalls des Importeurs (Artikel 18 Absatz 3) müssen Verpackungen mit der Anschrift des Erzeugers gekennzeichnet werden.
- Der Erzeuger muss gemäß Artikel 39 eine EU-Konformitätserklärung für die Verpackung ausstellen. Die EU-Konformitätserklärung für die Primärverpackung wird auf freiwilliger Basis auf der PULS-Website veröffentlicht. Sie wird als zusätzliche Seite der EU-Konformitätserklärung der einzelnen Produkte angehängt.
Die PULS GmbH bestätigt, dass sie die erforderlichen Maßnahmen zum 12. August 2026 umgesetzt hat. Etwaige zu einem späteren Zeitpunkt erforderliche Maßnahmen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Kunden sind nicht verpflichtet, die Erfüllung der Pflichten der Erzeuger zu überprüfen.
Händler sind dazu verpflichtet, die Einhaltung der formalen PPWR-Pflichten der Erzeuger und Importeure zu überprüfen. Dies betrifft insbesondere die Kennzeichnung von Verpackungen sowie die Pflicht zur nationalen Registrierung.
Die Aufsichtsbehörden sind dazu berechtigt, die EU-Konformitätserklärung (EU DoC) sowie die zugehörige technische Dokumentation und Informationen über die beteiligten Wirtschaftsakteure zu erhalten.
Bitte beachten Sie:
Mitarbeiter der PULS GmbH füllen Kundenfragebögen nur in begründeten Ausnahmefällen aus. Dies gilt ebenfalls für die Befüllung externer Kundendatenbanken. Wir bitten Sie daher höflich, von entsprechenden Anfragen oder der Weiterleitung von E-Mails abzusehen und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ein Grund hierfür ist unter anderen die große Anzahl von Fragebögen in unzureichender Qualität, die schwer oder gar nicht zu beantworten oder auszufüllen sind. PULS stellt die erforderlichen Informationen in verschiedenen Formaten öffentlich zur Verfügung, aus denen die gewünschten Informationen entnommen werden können. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Dokumente zu finden.